Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der mm-net-solutions michael maier
Vertragsgegenstand
Sämtlichen Beratungs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen von mm-net-solutions michael maier (in der Folge: "MM" genannt) liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von "MM" erforderlich. Auf dieses Schriftform-Erfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Die AGB's (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen oder Bestellungen beigefügt sind und diesen von "MM" nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistung ist der Abschluß eines schriftlichen Vertrags zwischen dem Kunden und "MM".
Angebote
Angebote von "MM" sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden bei
freibleibenden Angeboten erst durch schriftliche Bestätigung seitens "MM" verbindlich.
Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch "MM" Dritten zugänglich machen.
Leistungsumfang und Art der Leistung
Die Leistungen des Kunden von "MM" erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. "MM" übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
"MM" wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem dazu erforderlichen Fachwissen erbringen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden rechtzeitig, im erforderlichen Umfange und für "MM" unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten.
Der Kunde gewährt "MM"-Mitarbeitern bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Dazu zählen: Bei Informationsbedarf Unterstützung seitens qualifizierter Mitarbeiter des Kunden; freier Zugang der "MM"-Mitarbeiter zu Rechnern und Software zu den vereinbarten Zeiten; Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften; zur Verfügung-Stellung zweckentsprechender Arbeitsräume und der vereinbarten Arbeits-(Unterrichts-)Mittel.
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde "MM" alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt "MM" von den Ansprüchen Dritter frei.
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
Termine, Fristen
In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen dem Kunden und "MM" schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die "MM" nicht zu vertreten hat (z.B.: höhere Gewalt), so wird die Frist angemessen verlängert.
Störungen der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache, die "MM" nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann "MM" eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen.
Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung der Leistungen wird vertraglich festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, werden für Schulungen bzw. Seminare Tagessätze in Rechnung gestellt, während Beratungsleistungen in der Regel nach Zeitaufwand vergütet werden.
Anfahrtskosten werden durch "MM" erst ab einer Entfernung ab 100 km aufwärts (einfacher Weg) in Rechnung gestellt.
Wenn aufgrund unvollständiger oder unzureichender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die "MM" bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist "MM" zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglich kalkulierten Vergütung berechtigt.
Vergütung und Nebenkosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Verzug
Beginnt "MM" schuldhaft länger als 14 Tage nicht mit den vertraglich vereinbarten Leistungen, so ist der Kunde berechtigt, für die Zeit des Verzugs je vollendetem Kalendertag 1/30 der monatlichen Vergütung ohne Umsatzsteuer, höchstens jedoch 20% der vereinbarten Jahresvergütung als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Bei Fakturierung nach Aufwand ist dieser Betrag zu schätzen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten; eine weitergehende Haftung übernimmt "MM" im Falle des Verzugs nicht. Diese Limitierung gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Von "MM" erteilte Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig und innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Eine verspätete Zahlung ist mit 7% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9.6.1998 zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Leistungsmängel
Sollten die von "MM" erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die "MM" zu vertreten hat, ist "MM" berechtigt, diese zu beheben. Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Hat der Kunde "MM" nach einer ersten Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ergebnislos eine Nachfrist gesetzt, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 50% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, höchstens jedoch auf 25% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitere Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für sonstige Schäden
Die Haftung von "MM" aus Verzug und Leistungsmängeln ist in den Bestimmungen zu (8) und (9) abschließend geregelt, soweit diese nicht ausdrücklich auf (10) verweisen. Im übrigen haftet "MM" wie folgt:
"MM" haftet für höchstens leicht fahrlässig verursachte Schäden nur in den Fällen der Verletzung wesentlicher Pflichten (d.i.: grundlegende Pflichten, die für denVertragsabschluß des Kunden maßgeblich waren und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte). "MM" haftet für jegliche Schäden jedoch insgesamt nur bis zur Höhe der Gesamtvergütung.
Für Datenverlust beim Kunden haftet "MM" nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre.
Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres nach Abschluß der nicht vertragsgemäßen Leistung.
Vertragsdauer
Der Vertrag tritt, sofern nicht anders vereinbart, mit der Unterzeichnung in Kraft.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wer-den.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung per Fax, e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene Daten, die "MM" von einem Kunden erhält, werden nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke und nur in dem für den spezifischen Fall erforderlichen Maße genutzt. Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Gegenüber staatlichen Stellen werden Daten nur dann offengelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz oder andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet, bzw. soweit der oder die Betroffenen eingewilligt oder dieser Verarbeitung vertraglich zugestimmt haben.
"MM" verpflichtet sich, die bekannt gewordenen Betriebsdaten streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der für die Leistungserbringung definierten Zwecke zu nutzen. Die Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Nennung von Kunden zu Referenz-Zwecken
"MM" ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrundeliegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.
Aufrechnung
Der Kunde kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Forderungen von "MM" aufrechnen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten - insbesondere Abtretungen und Verpfändungen - nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von "MM" auf Dritte übertragen. Die Einwilligung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Anwendbares Recht, Gerichtstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht; Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertragswerk eine Lücke her-ausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrags vermutlich gewollt haben. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftform-Erfordernisses.